Verkaufsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen und Definitionen

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis über den Kauf beweglicher Güter zwischen Solarplace s.r.l. (im Folgenden „Solarplace“) und deren Kunden (einzeln der „Kunde“, gemeinsam die „Kunden“). Beide Vertragsparteien können nachfolgend auch gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet werden.

1.2 Solarplace agiert als Händler und Verkäufer beweglicher Güter, vorwiegend von Komponenten und Produkten elektrischer, energetischer oder baulicher Natur.

1.3 Kaufverträge können zwischen Solarplace und den Kunden auch aus der Ferne und über das Web durch den E-Commerce auf der Domain https://solarplace.net/ oder den Domains https://solarplace.it oder https://solarplace.eu (im Folgenden die „Plattform“) abgeschlossen werden. Im Falle eines Fernverkaufs wird der Vertrag über das Internet geschlossen, indem der Kunde eine Kaufbestellung gemäß dem auf der Plattform vorgesehenen Verfahren aufgibt.

1.4 Diese Bedingungen können geändert werden, und das Veröffentlichungsdatum auf der Plattform entspricht dem Datum des Inkrafttretens.

1.5 Jede Frage bezüglich des von Solarplace und dem Kunden abgeschlossenen Vertragsverhältnisses, die nicht ausdrücklich oder implizit durch diese Bedingungen geregelt wird, unterliegt dem italienischen Recht.

1.6 Im Sinne dieser Bedingungen haben die nachfolgend angegebenen Begriffe, wenn sie mit einem Großbuchstaben dargestellt sind, folgende Bedeutung: (i) „Produkt“: die von Solarplace gelieferten Produkte und beweglichen Güter; (ii) „Vertrag“: der Kaufvertrag über Produkte zwischen Solarplace und dem Kunden.

2. Vorvertragliche Informationen und Anwendungsbereich

2.1 Es gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung der Kaufbestellung eines Produkts in Kraft sind.

2.2 Vor dem Kauf von Produkten über die Plattform ist der Benutzer verpflichtet, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen, die ihm zur Verfügung gestellt werden und deren Speicherung und Wiedergabe ihm erlaubt ist.

2.3 Diese Bedingungen gelten als akzeptiert, wenn sich der Kunde auf der Plattform registriert und/oder das entsprechende Kästchen beim Absenden einer Kaufanfrage ankreuzt. In diesem Fall erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass das Absenden der Kaufanfrage für ihn das vollständige Wissen und die Annahme dieser Bedingungen impliziert.

2.4 Die Bedingungen können jederzeit einseitig von Solarplace und ohne Zustimmung der Kunden geändert werden. Änderungen und/oder neue Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Plattform. Kunden sind daher aufgefordert, regelmäßig auf die Plattform zuzugreifen, um mögliche Änderungen und/oder Aktualisierungen der Bedingungen zu überprüfen. Wenn die geänderten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann der Benutzer die Dienste der Plattform nicht mehr nutzen. Die Nutzung der Plattform, auch nach Änderung der Bedingungen, gilt in jeder Hinsicht als Annahme der Bedingungen.

2.5 Der Kunde nimmt vor dem Abschluss des Kaufs die Eigenschaften der Waren zur Kenntnis, die in den einzelnen Produktblättern veranschaulicht werden, und erklärt insbesondere, dass er über folgende Bedingungen informiert wurde: i) der Preis der Produkte einschließlich der Versandkosten, Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer Steuern sowie aller anderen Kosten; ii) Zahlungsmethoden; iii) Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts; iv) Garantien; v) anzuwendendes Recht und Gerichtsstand.

2.6. Das Absenden der Kaufbestellung impliziert das vollständige Wissen und die ausdrückliche Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden.

2.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner in der Kaufbestätigung enthaltenen Daten mit größter Sorgfalt zu überprüfen und Solarplace innerhalb von maximal 24 Stunden etwaige Korrekturen mitzuteilen.

2.8 Der Kunde, wenn er eine natürliche Person ist, garantiert durch das Aufgeben einer Bestellung über die Plattform, volljährig (18 Jahre) und rechtlich in der Lage zu sein, Verträge abzuschließen.

2.9 Es ist dem Kunden in jedem Fall untersagt, falsche, erfundene oder fiktive Namen in der Bestellverfahren und weiteren Mitteilungen an Solarplace einzugeben, welches sich das Recht vorbehält, jegliche Verstöße und Missbräuche rechtlich zu verfolgen.

2.10 Der Kunde muss besondere Sorgfalt bei der Ausfüllung des Bestellformulars walten lassen, da Solarplace in keinem Falle für vom Kunden als falsch erachtete Daten verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese Informationen vom Kunden selbst übermittelt wurden.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

3.1 Das Angebot von Solarplace ist in Bezug auf Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit unverbindlich.

3.2 Die Bestellung gilt als aufgegeben und der Kaufvertrag als geschlossen, sobald der Kunde den Online-Kaufvorgang abschließt oder ein zuvor von Solarplace erstelltes Angebot oder eine Auftragsbestätigung im PDF-Format unterschrieben zurücksendet.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die gesamte Verkaufsanzeige zu lesen, bevor er ein Produkt oder eine Dienstleistung kauft.

3.4 Der Kauf über die Plattform erfolgt nach Angabe aller im Kaufvorgang erforderlichen Daten durch Klicken auf den Button „BESTELLUNG AUFGEBEN“. Der korrekte Eingang der Bestellung wird durch Übermittlung einer E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse bestätigt.

3.5 Der Kunde, der über die Plattform einen Kauf getätigt hat, kann auf seinen reservierten Bereich zugreifen und den Status der Bestellung im Abschnitt „Meine Bestellungen“ überprüfen.

3.6 Sollte der Kunde nach Aufgabe einer Bestellung Änderungen in Menge, Qualität, Maßen oder technischen Merkmalen des Produkts verlangen, können diese Gegenstand von Neuverhandlungen sein. Im Falle einer Nichteinigung bleiben die Parteien an den ursprünglichen Vertrag gebunden.

3.7 Um ein Angebot anzunehmen, muss der Kunde den Online-Vorgang abschließen oder das Angebot innerhalb einer angemessenen Frist und eventuell auf dem Angebot selbst angegebenen Zeitrahmen und in jedem Fall innerhalb von 10 Tagen unterschreiben.

3.8 Bei Bestellungen mit der Zahlungsbedingung „Zahlung bei Warenverfügbarkeit“ bleibt die Ware nach der Warenverfügbarkeitsbenachrichtigung, die von Solarplace per E-Mail gesendet werden kann, für weitere 5 Werktage ab Benachrichtigung im gewünschten Zustand reserviert, innerhalb derer der Kunde die Restzahlung leisten muss.

3.9 Für Lieferungen, die mehr als 30 Tage nach dem Bestelldatum erfolgen, können sich die im Auftrag angegebenen Preise je nach Lieferzeitraum und den vom Hersteller angewendeten Preislisten ändern. Jegliche Preisänderung wird dem Kunden mitgeteilt, der berechtigt ist, die Bestellung zu bestätigen oder zu stornieren.

3.10 Die Parteien vereinbaren, dass Solarplace nicht für die Richtigkeit der technischen Spezifikationen, die direkt vom Kunden bereitgestellt werden, sowie für die Dauer und Funktionalität der gelieferten Produkte verantwortlich ist, sofern diese Produkte nach spezifischen technischen Vorgaben des Kunden gefertigt werden. Alles, was der Kunde nicht explizit in den technischen Spezifikationen angibt, wird von Solarplace nach eigenem Ermessen gefertigt und vom Kunden akzeptiert.

3.11 Eventuelle Abweichungen zwischen dem Produkt und eventuellen Muster des gleichen Materials, das sich im Besitz des Kunden befindet, oder Abweichungen von Katalogen und Werbematerial können keinen Reklamationsgrund darstellen, da Muster rein indikativ sind.

3.12 Die für die Zahlung mitgeteilten persönlichen Daten werden von Solarplace zur Bearbeitung der Bestellung und Abrechnung verwendet, mit Ausnahme der Daten bezüglich der Zahlung des Kaufpreises, die direkt dem von den von Solarplace genutzten Banken bereitgestellten elektronischen Zahlungssystem übermittelt werden, um wirtschaftliche Transaktionen zu ermöglichen.

3.13 In keinem Fall kann Solarplace für den eventuellen betrügerischen oder missbräuchlichen Gebrauch von Kreditkarten oder ähnlichem durch Dritte verantwortlich gemacht werden.

3.14 Nach Vertragsabschluss wird Solarplace dem Kunden per E-Mail eine Zusammenfassung der bereits im Auftrag enthaltenen Informationen übermitteln.

3.15 Vertraulichkeitsverpflichtungen: Solarplace und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, auch nach Beendigung der Vertragswirkungen, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.

3.16 Bei Verstoß gegen die in diesem Artikel enthaltenen Verbote behält sich Solarplace das Recht vor, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Unregelmäßigkeiten zu beenden, einschließlich der Sperrung des Zugangs zur Plattform, der Löschung des Kontos oder der Nichtannahme oder Stornierung von Bestellungen.

4. Preise

4.1 Sofern nicht anders schriftlich angegeben, sind alle auf den Produktblättern angegebenen Verkaufspreise in Euro (ohne Mehrwertsteuer und auf Grundlage des Bestimmungslandes und der geltenden internationalen Vorschriften anzuwenden) netto des CONAI-Beitrags und können Aktualisierungen unterliegen.

4.2 Der Kunde muss sich des endgültigen Verkaufspreises bewusst sein, bevor er das entsprechende Bestellformular absendet.

4.3 Versandkosten sind nicht im Produktpreis enthalten, sondern basieren auf der vom Kunden gewählten Versandmethode, dem von ihm angegebenen Bestimmungsort, der Anzahl der Paletten, Pakete und werden zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben, wenn alle Daten zur Schätzung vorliegen.

5. Zahlungsmethoden

5.1 Die Zahlung kann erfolgen mittels Kreditkarte, Banküberweisung, Sofortüberweisung (Klarna), SEPA-Lastschrift.

5.2 Die Daten und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Zahlung erfolgen über spezifische geschützte Leitungen unter allen von den elektronischen Zahlungssystemen vorgesehenen Sicherheitsprotokollen.

6. Lieferung

6.1 Solarplace wird die Lieferung der vom Kunden gekauften Produkte durch spezialisierte, eigens von Solarplace beauftragte Spediteure durchführen.

6.2 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders angegeben, an den vom Kunden im Online-Verfahren oder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Sitz. Solarplace kann Teillieferungen zu unterschiedlichen Zeiten durchführen, auch im Zusammenhang mit derselben Bestellung. Im Falle von Teillieferungen behält sich Solarplace das Recht vor, zusätzliche Transportkosten zu verlangen.

6.3 Die Ware reist stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Daher haftet Solarplace nicht für Verschlechterungen, Schäden, Verzögerungen, Bußgelder oder sonstige Nachteile und Schäden jeglicher Art, die während des Transports auftreten können.

6.4 Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Solarplace übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, die durch die falsche Mitteilung von Adressen und anderen für die Lieferung der Produkte erforderlichen Informationen verursacht werden.

6.5 Solarplace wird den Kunden über das Risiko möglicher Verzögerungen informieren und sich bemühen, diese angemessen zu quantifizieren und zu begründen.

6.6 Sollte es aufgrund von Lieferverzögerungen der Produkte notwendig werden, dringende Transporte durchzuführen, wodurch die entsprechenden Kosten steigen, werden etwaige Aufpreise Solarplace in Rechnung gestellt.

6.7 Ein durch höhere Gewalt gemäß nachfolgendem Artikel 14 oder durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursachtes oder durch dessen Nichterfüllung gerechtfertigtes Lieferverzug wird nicht Solarplace zugeschrieben.

6.8 Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Produkte bei Bereitstellung am angegebenen Ort entgegenzunehmen und etwaige Kosten und Vergütungen im Zusammenhang mit der Verzögerung der Entgegennahme zu tragen.

6.9 Bei Erhalt des Produkts muss der Kunde in Anwesenheit des beauftragten Spediteurs prüfen, dass: (i) die Menge und die Art der bestellten Produkte mit den Angaben im Lieferschein übereinstimmen; (ii) die für den Transport verwendete Verpackung unbeschädigt, nicht beschädigt oder anderweitig verändert ist, auch nicht nur in den Verschlusstechniken. Im Falle von Abweichungen und/oder Unstimmigkeiten ist es Sache des Kunden, diese genau im Lieferschein (Frachtbrief oder Lieferschein) zu vermerken und Solarplace innerhalb von 7 Tagen nach Produkterhalt per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen, andernfalls verliert der Kunde das Recht, Ansprüche geltend zu machen.

6.10 Der Kunde verzichtet auch darauf, von Solarplace die Zahlung von Strafen oder Schadenersatz, wie auch immer geartet, im Falle von Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung des Produkts im Vergleich zu den im Auftrag angegebenen Daten zu verlangen.

6.11 Abweichend vom Artikel 1464 des Zivilgesetzbuches verzichtet der Kunde im Falle der Nichtverfügbarkeit oder Erschwernis der Beschaffung der Produkte auf dem Markt auf sein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, und bleibt verpflichtet, die bereits gelieferten Produkte zu den vereinbarten Bedingungen zu bezahlen, ohne Anspruch auf Preisnachlass oder Schadenersatz irgendwelcher Art.

6.12 Rücksendungen, Produktumtausche oder eventuelle Gutschriften, auch teilweise, werden nur nach schriftlicher Genehmigung durch Solarplace akzeptiert und mit einer Mindestgebühr von 20% des Nettopreises des verkauften Produkts berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum am Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Entgelte gemäß nachfolgendem Artikel und eventueller weiterer Zahlungen bei Solarplace. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, solange Wechsel oder Schecks, die Solarplace übergeben wurden, noch nicht vollständig eingelöst sind.

7.2 Die Nichtzahlung der im Auftrag oder Vertrag angegebenen Entgelte durch den Kunden, sei es ganz oder teilweise, gibt Solarplace das gesetzliche Recht, das Produkt wieder in Besitz zu nehmen, unbeschadet aller weiteren Rechte.

8. Entgelte

8.1 Als Gegenleistung für die Lieferung des Produkts und eventueller Zubehörgüter und/oder Dienstleistungen zahlt der Kunde Solarplace die im Auftrag angegebenen Entgelte zu den darin angegebenen Fälligkeiten und Bedingungen. Wenn eine Anzahlung für die Lieferung vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung nicht ohne die Zahlung der vereinbarten Anzahlung.

8.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder aus vorhergehenden Praktiken zwischen den Parteien resultierend, ist die Zahlung der Entgelte und aller anderen vom Kunden geschuldeten Beträge zu den im Auftrag oder Angebot angegebenen Fälligkeiten und Bedingungen zu leisten.

8.3 Bei teilweiser Zahlung der Entgelte hat Solarplace das Recht, die erhaltenen Beträge nach eigenem Ermessen und unabhängig von einer eventuellen Angabe durch den Kunden auf eines oder mehrere der gelieferten Produkte zu verrechnen.

8.4 Solarplace kann nach alleinigem Ermessen die Lieferung des Produkts verweigern, wenn der Kunde zuvor vertragsbrüchig war, im Register der Proteste eingetragen ist oder Zwangsvollstreckungsverfahren unterliegt, wenn ein Antrag gestellt wurde oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sowie aus techn-organisatorischen Gründen oder aus anderen Gründen, nach denen Solarplace den Vertragsabschluss für unvorteilhaft hält. Diese Verweigerung wird per Fax oder E-Mail an die im Vertrag oder bei der Registrierung auf der Plattform angegebene E-Mail-Adresse des Kunden mitgeteilt.

8.5 Bei verspäteter Zahlung an Solarplace, ohne vorherige Inverzugsetzung und unbeschadet aller anderen Rechte, werden die gemäß D.Lgs. Nr. 231/2002 vorgesehenen Verzugszinsen in der im vorgenannten Dekret festgelegten Höhe angewendet.

8.6 Wiederholte oder ständige Zahlungsunregelmäßigkeiten des Kunden geben Solarplace das Recht, die Lieferung des bestellten Produkts auszusetzen oder zu unterbrechen, unbeschadet des Rechts von Solarplace auf Ersatz von unmittelbaren und mittelbaren Vermögensschäden.

8.7 Wenn Solarplace Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde das Produkt zum vereinbarten Fälligkeitsdatum nicht zahlen kann oder nicht will, kann es jederzeit die Bestellung aussetzen oder stornieren, die Zahlungsbedingungen ändern, wenn nach seinem alleinigen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Kunden fehlt oder verringert wurde, oder die Lieferung des Produkts von der Bereitstellung geeigneter Zahlungsgarantien (z.B. Bankgarantie, Ausstellung eines Bankschecks oder Wechsels) abhängig machen. Bei Gewährung einer Ratenzahlung an den Kunden verfällt dieser automatisch, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Fällen die einzelnen Raten nicht pünktlich bezahlt.

8.8 In jedem Fall ist dem Kunden die Möglichkeit ausgeschlossen, die Zahlung der vereinbarten Entgelte ganz oder teilweise wegen angeblicher Nichterfüllungen durch Solarplace auszusetzen.

9. Geheimhaltungsverpflichtungen

9.1 Solarplace und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen zum Vertrag vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10. Haftung

10.1 Es wird zwischen den Parteien verstanden, dass Solarplace lediglich Anbieter des Produkts ist und daher keine Verpflichtungen übernimmt, die über die im Kaufvertrag vorgesehenen hinausgehen.

10.2 Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Solarplace keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den darin vorgesehenen Leistungen entstehen.

10.3 In jedem Fall haftet Solarplace in keiner Weise für Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen oder die dem Kunden zuzuschreiben sind (z.B. fehlerhafte statische Berechnungen der Anlage bei Wind und Schnee usw.).

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, Solarplace von allen Entschädigungsforderungen freizustellen und schadlos zu halten, die sich möglicherweise gegen ihn richten, sowie von jeglichen daraus resultierenden nachteiligen Folgen.

11. Änderungen der Verkaufsbedingungen

11.2 Solarplace behält sich das Recht vor, die im Kaufvertrag angegebenen Bedingungen, insbesondere die geltenden Entgelte, jederzeit einseitig zu ändern und zu modifizieren, und dies per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Diese Änderungen treten gegebenenfalls sofort in Kraft.

12. Gewährleistung

12.1 Solarplace erklärt, dass das Produkt, das Gegenstand der Bestellung ist, frei von Mängeln und/oder Anomalien und/oder Fehlfunktionen ist, die es für den vereinbarten Gebrauch ungeeignet machen oder den Wert erheblich mindern.

12.2 Sollte das Produkt Mängel und/oder Anomalien und/oder Fehlfunktionen aufweisen, und vorausgesetzt, der Kunde hat diese innerhalb einer wesentlichen Frist von 7 Tagen ab dem Datum, an dem der Kunde den Mangel oder die Fehlfunktion entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich per Telefax, Einschreiben oder Telegramm bei Solarplace gemeldet und ausführlich die Art und den Umfang der Anomalie angegeben, kann Solarplace nach eigenem Ermessen: a) das mangelhafte Produkt durch konforme Produkte ersetzen, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, oder b) das mangelhafte Produkt reparieren, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, oder c) eine Minderung der vom Kunden gezahlten Vergütung anwenden, oder d) dem Kunden den für die nicht konformen Produkte gezahlten Preis erstatten und die Bestellung hinsichtlich dieser Produkte stornieren.

12.3 Es wird davon ausgegangen, dass eventuelle Beschwerden oder Beanstandungen dem Kunden nicht das Recht geben werden, die Zahlungen für die beanstandeten Produkte auszusetzen oder zu verzögern, und erst recht nicht für andere Lieferungen.

12.4 Sollte die Mängel- oder Fehlfunktionsanzeige unbegründet sein, ist der Kunde verpflichtet, Solarplace alle Ausgaben (Gutachten, Kosten für Überprüfungen usw.), die für die Überprüfung der anomalen oder mangelhaften Produkte aufgewendet wurden, zu erstatten.

12.5 In jedem Fall gilt die Garantie nicht, wenn das von Solarplace gelieferte Produkt Manipulationen und/oder unbefugte Änderungen aufweist oder aus unsachgemäßer Handhabung durch den Kunden und/oder unbefugtes Personal resultiert, wenn die Anweisungen des Herstellers oder von Solarplace durch den Kunden nicht beachtet wurden, oder wenn es sich um Mängel handelt, die durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung seitens des Kunden verursacht wurden.

12.6 Die Garantie für die ordnungsgemäße Funktion des gelieferten Produkts beträgt in der Regel 24 Monate ab dem Lieferdatum an den Kunden, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.

13. Steuern und Abgaben

13.1 Jede Steuer, Abgabe oder Beitrag, der in irgendeiner Weise auf den Vertrag, die darin vorgesehenen Leistungen oder die Vergütungen entfällt, geht zulasten des Kunden, mit Ausnahme der von Solarplace geschuldeten Steuern.

14. Höhere Gewalt

14.1 Solarplace haftet nicht für die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen, wenn es nachweist, dass diese Nichterfüllung auf ein Hindernis oder Ereignis (z.B. Brände, Kriege, Beschlagnahmungen, Transportstörungen, Streiks, Produktionsausfälle und Mängel oder Lieferverzögerungen der Lieferanten) zurückzuführen ist, das außerhalb seiner Kontrolle liegt und das zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und damit des Vertragsschlusses nicht vernünftigerweise vorhersehbar war.

14.2 Wenn das Ereignis oder Hindernis länger als 50 (fünfzig) Tage andauert, kann die Partei, die daran gehindert ist, die Verpflichtung zu erfüllen, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung (Fax, Einschreiben) an die andere Partei kündigen, ohne dass diese einen Schadenersatz oder eine andere vertragliche Sanktion beanspruchen kann.

15. Datenschutz

15.1 Gemäß Art. 13 des Gesetzesdekrets 196/03 erklärt der Kunde, über die beteiligten Parteien und die Verarbeitungsmodalitäten und -zwecke seiner Daten informiert zu sein und über die Rechte gemäß Art. 7 des Gesetzesdekrets 196/03 Bescheid zu wissen.

15.2 Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Erklärung stimmt der Kunde auch zu, dass Solarplace seine Daten zu Werbe-, kommerziellen, buchhalterischen und steuerlichen Zwecken im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags sammelt, speichert, verwendet und „verarbeitet“. Der Kunde erteilt ferner Solarplace die Erlaubnis, seine Daten an qualifizierte Dritte zu übermitteln, um gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der bestehenden Beziehung mit Solarplace zu erfüllen.

16. Verschiedenes

16.1 Mitteilungen. Jede Mitteilung im Rahmen dieses Vertrags ist, sofern nicht anders vorgesehen, nur dann gültig, wenn sie schriftlich an die im Auftrag angegebene Adresse erfolgt.

16.2 Toleranz. Jegliches Verhalten des Kunden, das gegen die Vertragsbedingungen verstößt, kann von Solarplace schriftlich toleriert werden; diese Toleranz, auch stillschweigend oder durch schlüssiges Handeln, stellt jedoch keinen Verzicht auf die sich aus den verletzten Bestimmungen ergebenden Rechte oder auf das Recht zur genauen Erfüllung aller fälligen Leistungen dar.

16.3 Abtretung. Nur Solarplace hat das Recht, den Vertrag oder die daraus resultierenden Rechte, wie Forderungen, an Dritte abzutreten; der Kunde erteilt hiermit sein Einverständnis gemäß Art. 1407 BGB.

16.4 Gesamtheit. Der Vertrag stellt die Regelung der Beziehungen zwischen den Parteien dar.

16.5 Teilnichtigkeit. Soweit möglich, ist jede Bestimmung des Vertrags so auszulegen, dass sie gültig und wirksam ist. Sollte eine Bestimmung jedoch für sich genommen ungültig oder unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.

16.6 Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag, einschließlich solcher bezüglich seiner Ausführung und/oder Auslegung und/oder Anwendung sowie solche, die aus außervertraglichen Handlungen resultieren, werden ausschließlich vor das zuständige Gericht in Cagliari gebracht, auch im Fall einer Streitverbindung oder Drittanbieterbeteiligung.

16.7 Anhänge. Eventuelle Anhänge sind integraler und wesentlicher Bestandteil des Vertrags.