Übergang 5.0 - Verfahren zur Inanspruchnahme der Leistung und zur Verwendung der Steuergutschrift

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Der folgende Artikel veranschaulicht die obligatorischen Schritte von der Übermittlung der präventiven Kommunikation bis zum Abschluss des Projekts mit Angabe der Versandmethoden, der erforderlichen Anforderungen und der einzuhaltenden Fristen. Die Einhaltung dieser Angaben ist für den Erhalt der Steuergutschrift unerlässlich. Vermittlung präventiver Kommunikation Um den Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen Folgendes einreichen: präventive Kommunikation vor Abschluss des Innovationsprojekts. Diese Mitteilung muss Folgendes enthalten: Die zur Identifizierung des Begünstigten erforderlichen Daten; Informationen zum Innovationsprojekt, einschließlich des Startdatums und des voraussichtlichen Abschlussdatums; Angabe der förderfähigen Investitionen und des entsprechenden Betrags; Die Schätzung der möglicherweise fälligen Steuergutschrift; Die Verpflichtung zur Einhaltung der in Artikel 18 genannten Verpflichtungen. Der Mitteilung muss die Bescheinigung gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a) beiliegen. GSE-Verifizierung und Kommunikation Innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Vorabmitteilung überprüft die GSE die Richtigkeit der Daten, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Einhaltung der Ausgabengrenzen. Nach der Überprüfung muss die GSE dem Unternehmen die Höhe der gebuchten Steuergutschrift im Rahmen der verfügbaren Mittel, auch teilweise, mitteilen. Im Falle von Fehlern, unvollständiger oder unleserlicher Dokumentation meldet die GSE die notwendigen Ergänzungen innerhalb von fünf Tagen, wobei das Unternehmen zur Integration innerhalb von zehn Tagen verpflichtet ist. Wenn diese Ergänzungen als angemessen erachtet werden, wird die GSE den gebuchten Betrag innerhalb weiterer fünf Tage mitteilen. Nichtverfügbarkeit von Ressourcen Sollten die Ressourcen vorübergehend nicht verfügbar sein, gilt die vorherige Kommunikation dennoch als gültig übermittelt. Im Falle einer neuen Verfügbarkeit von Ressourcen informiert die GSE das Unternehmen, das dies tun muss innerhalb von zehn Tagen bestätigen den Inhalt der zuvor übermittelten Kommunikation. Innerhalb fünf Tage Ab der Bestätigung teilt die GSE die Höhe der gebuchten Steuergutschrift mit. Bestätigung von Investitionsaufträgen Innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den gebuchten Betrag ist das Unternehmen verpflichtet, eine zu senden neue Kommunikation enthält: Die Einzelheiten der Rechnungen im Zusammenhang mit Bestellungen; Nachweis über eine Anzahlung von mind 20 % der Anschaffungskosten , sowohl für die in Artikel 6 als auch für die in Artikel 7 genannten Investitionen. Innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung prüft die GSE die Richtigkeit der übermittelten Daten und Unterlagen und übermittelt dem Unternehmen im Falle eines positiven Ergebnisses eine Bestätigung über die Höhe der gebuchten Steuergutschrift. Mitteilung des Projektabschlusses Am Ende des Innovationsprojekts und auf jeden Fall bis 28. Februar 2026 , muss das Unternehmen a übermitteln Abschlusskommunikation Dazu gehört: Identifizierung des abgeschlossenen Projekts mit Angabe des tatsächlichen Fertigstellungsdatums; Der Gesamtbetrag der getätigten förderfähigen Investitionen; Der endgültige Betrag der fälligen Steuergutschrift; Die Zertifizierung der Einhaltung der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Verpflichtungen. Auch für diese Mitteilung überprüft die GSE innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Abschlussmitteilung die Richtigkeit der Daten, die Vollständigkeit der Dokumentation und die Einhaltung der Ausgabengrenzen. Anschließend wird dem Unternehmen der endgültige Betrag der als Ausgleich verwendbaren Steuergutschrift mitgeteilt, der den zuvor gebuchten Betrag nicht überschreiten darf. Kommunikationsübertragungsmethoden Alle für den Zugang zum Steuervorteil erforderlichen Mitteilungen müssen übermittelt werden ausschließlich elektronisch über die IT-Plattform „ Übergang 5.0 ” , zugänglich über SPID auf der institutionellen Website der GSE. Wenn die angeforderten Mitteilungen und die beigefügten Unterlagen nicht übermittelt werden, kann das Verfahren nicht abgeschlossen werden und somit die Steuergutschrift nicht in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen für eine vorherige Kommunikation Die vorherige Mitteilung kann nur für einen eingereicht werden einzelne Produktionsstruktur in dem: Es wurden keine weiteren Innovationsprojekte gestartet; Frühere Innovationsprojekte wurden abgeschlossen und die Steuergutschrift wurde bereits von der GSE bestätigt. Die Abschlussmitteilung kann keine Innovationsprojekte mit Investitionen in Vermögenswerte oder Aktivitäten betreffen anders von denen, die in der vorherigen Mitteilung angegeben wurden. Verwendung von Krediten Die Steuergutschrift kann in einer oder mehreren Tranchen bis zum 31. Dezember 2025 durch Übermittlung des Formulars F24 über die Telematikdienste der Agentur der Einnahmen in Anspruch genommen werden. Andernfalls wird die Einzahlungstransaktion abgelehnt. Ein bis zum 31.12.2025 nicht in Anspruch genommener Kredit kann in fünf Jahresraten gleicher Höhe aufgeteilt werden.
Pubblicato il 18 dicembre 2024
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